AGBs
Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellungen im Anforderungsprofil stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie können ein verbindliches Angebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Die Annahme des Angebotes (und damit der Vertragsschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail). Der Veranstalter erstellt auf Grundlage der Bestellung die Rechnung. Sollten wider Erwarten nicht alle Artikel geliefert worden sein, muss dies vor Ort rechtzeitig schriftlich angezeigt und durch das Produktionsbüro bestätigt werden. Sollte keine schriftliche Rückmeldung vorliegen, wird unwiderruflich der Rechnung in vollem Umfang zugestimmt.
Mängelrechte
Bei den Abbildungen im Anforderungsprofil handelt es sich um Symbolbilder. Die gelieferten Waren können daher Abweichungen unterliegen.
Vermietung von Waren
1. Bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
2. Eine Mietminderung wegen eines Mangels kann nur dann verlangt werden, wenn der Minderungsanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
3. Wir haften auf Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache und Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt nicht, soweit durch einen Mangel ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters eintritt, oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
4. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Mietsache für den vom Mieter vorgesehenen Zweck geeignet ist, und dass hierfür erforderliche Genehmigungen erfüllt wurden, deren Einholung dem Mieter obliegt.
Verkauf von Waren
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Wir haften auf Schadensersatz wegen Mängeln der Sache und Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt nicht, soweit durch einen Mangel ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters eintritt, oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Übergabe und Rückgabe
1. Bitten beachten Sie, dass Sie hinsichtlich mangelhafter Lieferungen u.U. eine unverzügliche Rügepflicht trifft. Entsprechende Rügen bzw. Mängelanzeigen sind an den Helpdesk zu richten.
2. Das Material kann vor Ort von Ihnen am Helpdesk abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass es vor Ort bei der Ausgabe insbesondere zu Stoßzeiten zu Verzögerungen kommen kann.
3. Der Mietgegenstand ist von Ihnen nach Ablauf der Mietdauer in dem Zustand, in dem Sie ihn übernommen haben, am Helpdesk zurückzugeben. Bitte vereinbaren Sie bei Übergabe des Materials den Rückgabetermin, um den Abbau zu entzerren.
Container und Zelte
Container und Zelte müssen besenrein übergeben werden. Im Fall einer Nachreinigung werden die Kosten an Sie weiterberechnet.
Müllentsorgung
1. Die Abfallbehälter werden während der Veranstaltung am Freitag, Samstag und Sonntag geleert. Hierzu sind die Behälter gut sichtbar bereitzustellen. Weitere Leerungen sind nach Bedarf abzusprechen.
2. Abfälle sind getrennt zu entsorgen. Die Befüllung der Abfallbehälter muss sortenrein erfolgen. Andernfalls muss der Behälter als Restmüll abgerechnet werden.
3. Abfälle, die die Behälterkapazität überschreiten, sind selbständig zur den Sammelbehältern zu bringen.
4. Für neben dem Abfallbehälter abgestellte Abfälle wird je Vorfall und Tag eine Vertragsstrafe i.H.v. 200€ zzgl. USt. erhoben.